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Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Thoba Reisen e.K. zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt. Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von Thoba Reisen bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Thoba Reisen ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistung gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie ebenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von Thoba Reisen zustande. Bei Buchung von Flügen ist unser Angebot stets freibleibend und kommt erst durch die Annahme unsererseits zustande. Flüge werden nur im Rahmen einer Pauschalreise angeboten, eine alleinige Flugbuchung ohne weitere Leistungen ist nicht möglich oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Thoba Reisen dem Reisenden eine Reisebestätigung/Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären oder Anzahlung leisten. Nebenabreden, die dem Inhalt oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Thoba Reisen.
Thoba Reisen weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise von Thoba Reisen und dem Reisenden, der Verbraucher ist, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehender Bestellung des Verbrauchers geführt worden ist.

2. Bezahlung
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB in Textform, fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt (Zahlungseingang) ohne nochmalige Aufforderung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist, ist der gesamte Reisebetrag sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Prämien für Versicherungen sind sofort fällig. Sowohl Anzahlung als auch Restzahlung sind fristgemäß auf die uns benannten Konten zu überweisen. Zahlung mit Kreditkarte ist kostenlos möglich (nur Mastercard, VISA). Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist Thoba Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 5.1. ff geregelten Stornierungskosten zu belasten.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reiseausschreibung und aus den sich darauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung in Verbindung mit Webseite von Thoba Reisen, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Thoba Reisen unter Maßgabe darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchten Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung der Reise selbstverständlich informieren werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Bus oder im Flugzeug. Mitarbeiter von Leistungsträgern sowie von Reisemittlern sind von Thoba Reisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG von Thoba Reisen hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen oder Abweichungen vor Reisebeginn erklärt werden. Wir werden Sie über Leistungsänderungen- oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihnen besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, innerhalb einer von uns angemessenen gesetzten Frist eine kostenlose Umbuchung, einen kostenlosen Rücktritt oder die Teilnahme einer unserer Ersatz-Pauschalreisen anbieten. Erfolgt uns gegenüber keine oder fristgerechte Reaktion, gilt die Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Thoba Reisen innerhalb der Bürozeiten von Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Geht die Erklärung außerhalb dieser Zeiten ein, so ist der nächste Bürotag maßgebend. Wir können Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des vertraglich vereinbarten Reisebeginnes wie nachfolgend aufgeführt pauschalisiert. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns genannte Pauschale. Thoba Reisen behält sich vor, anstelle der nachstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Individuelle Pauschal– und Gruppenreisen
(Busreisen, Bahnreisen, Individuelle Ferien, Ferienhäuser, Mietwägen, Boote, Charter- und Linienflügen)
bis 30. Tag vor Reisebeginn            25%
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn      40%
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn      60%
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn        70%
6. bis 4. Tag vor Reisebeginn          80%
ab 3. Tag vor Abreise oder bei Rücktritt/Nichterscheinen am Abreisetag 95% des Gesamtbetrages pro Teilnehmer.
Bei Sondertarifen der Fluggesellschaften kann es gegebenenfalls zur Abweichungen bei den oben genannten Pauschalen kommen.
Achtung: Für Camps, Lodges und Safaris gelten gesonderte Stornobedingungen gemäß Angebot.

6. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- pro Person bis 90.Tage vor Abreise, bis 30. Tage vor Abreise € 80,- pro Person.

7. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch diesen Wechsel entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die wir ordnungsgemäß angeboten haben, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt den Reisevertrag kündigen: ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Falle werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen.
Der Reiseveranstalter kann auch vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter deshalb vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umständen
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

11. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
– die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung erklärt wurde; jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts-, oder Schiffsprospekten oder in anderen von uns nicht herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben sowie
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

12. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

13. Mitwirkungspflichten des Reisenden
Abhilfe und Mitwirkungspflicht: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Unbeschadet unserer Leistungspflicht bedarf es ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Unterlassen Sie es schuldhaft, eine Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel vor Ort anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.

Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessene Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den in Anspruch genommenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. Schadensersatz: Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

Reiseunterlagen: Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

14. Beschränkung der Haftung
Vertragliche Haftung:
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Deliktische Haftung: Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist auf die dreifache Höhe des Reisepreises pro Kunde und Reise beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung:
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach dem für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

15. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 – 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

16. Verjährung bei gewillkürten Pauschalreisen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einer gewillkürten Pauschalreise nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Etwaige Ersatzansprüche gegen Sie wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietsachen (z.B. Mietwagen, Ferienwohnung) verjähren im Falle der Buchung einer gewillkürten Pauschalreise nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden.
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.

17. Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) dies der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Eine Bekanntgabe an Thoba Reisen entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadensanzeige an die zuständige Fluggesellschaft.

18. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

19. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfrachtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die oder bzw. mehrere Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald diese feststeht werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, ebenso bei einem Wechsel der zunächst genannten Fluggesellschaft. Die sog. „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

20. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften einschließlich der ungefähren Fristen sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person oder Mitreisenden vorliegen, wie z.B. Doppelstaatsbürgschaft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Thoba Reisen kann nicht mit der Beschaffung eines Visums beauftragt werden.
Der Reisende sollte sich über Informations- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen erkundigen, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, Visa sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

21. Reiseunterlagen
Wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der genannten Frist zugegangen sein sollten, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir Ihnen diese noch zukommen lassen können. Bei Kurzfristigkeit erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Reiseunterlagen auch per Email an Sie versendet werden können.

22. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass bei unseren Reisen keine Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) und weitergehende Versicherungen werden empfohlen, da bei Reiseabbruch zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen können. Wir empfehlen deshalb den Abschluss des Rundumsorglos-Pakets der Europäischen Reiseversicherung AG, der neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr beinhaltet. Die Prämie wird mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsschutz wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam.

23. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

24. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.

25. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Es findet deutsches Recht auf das gesamte Rechtsverhältnis Anwendung. Dies gilt nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder im EU-Mitgliedsstaat, dem der Kunde angehört, etwas anderes oder günstigeres für den Kunden ergibt.

26. Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten der Reiseausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

Veranstalter:
Thoba Reisen e.K.
Plaikengasse 5
82487 Oberammergau
Registergericht München, HRA 94434
Geschäftsinhaber: Thomas Baumberger
Tel. 08822-932392   Fax 08822-932329
(Stand September 2021)